Zivilschutzplan ist genehmigt

Zivilschutzplan ist genehmigt

Zivilschutzplan ist genehmigt

In der letzten Gemeinderatssitzung von St. Ulrich am 29. August 2021 wurde neben einigen Änderungen am einheitlichen Strategiedokument und am Haushaltsvoranschlag der gesetzlich vorgeschriebene Gemeindezivilschutzplan genehmigt. Das von der Firma Securplan erarbeitete wichtige Dokument wurde vom Krisen­ und Katastrophenmanager Anton Gögele dem Gemeinderat vorgestellt.

Der Gemeindezivilschutzplan sieht Maßnahmen und Vorkehrungen zur Bewältigung von Notständen, sprich Katastrophen und Notsituationen, auf dem Gemeindegebiet vor. Ein Notstand ist ein Ereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die Grundversorgung zahlreicher Personen oder Tiere bedroht. Außerdem tritt der Notstand ein, wenn die Umwelt und andere Grundvoraussetzungen für das Leben der Bevölkerung derart bedroht oder beeinträchtigt sind, dass Hilfe und Schutz nur dann gewährleistet werden können, wenn die Einrichtungen des Zivilschutzes, die Behörden und die zuständigen Rettungsdienste einer einheitlichen Organisation und Führung unterstellt sind.

Die Coronapandemie oder die schweren Unwetterereignisse in diesem Sommer haben allen gezeigt, wie Gefahren unerwartet und unvorbereitet auftreten und einen Notstand hervorrufen können. Not­ stände können natürlicher, technologischer oder sozio­sanitärer Natur sein, so­ wie in der Mobilität oder bei mangelnden essenziellen Diensten auftreten. Als weitere Gefahren zählen Chemieunfälle, Stromausfälle, radiologische Notfälle, Seilbahnunfälle, tierärztliche Notfälle, Ereignisse mit großem Publikumsandrang, Lebensmittelvergiftungen und vieles mehr. Der Zivilschutzplan sieht je nach Ereignis aufgrund von klaren Richtlinien entsprechende Maßnahmen vor, um den Notstand möglichst rasch und effizient zu bewältigen. Im Falle eines Notstandes muss der Bürgermeister in seiner Funktion der Gemeindebehörde für den Zivilschutz, um Rettungs­ und Soforthilfemaßnahmen, die Durchführung dringender und unaufschiebbarer Arbeiten zur Wiederaufstellung der wesentlichen Dinge und die Durchführung jeder weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Notlage sorgen. Die Gemeindeleitstelle unterstützt den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen.

Zum Schutze der Menschen ist das Bevölkerungsinformationssystem von großer Bedeutung. Der Bürger soll so schnell und effizient wie möglich über die Gefahren und die Verhaltensregeln informiert werden. Auskunft über die Lage in Bezug auf den Zivilschutz gibt der so genannte Zivilschutzstatus. Zur Beschreibung des Zivilschutzstatus wird auf eine standardisierte vierstufige Skala (ZERO ­ ALFA ­ BRAVO ­ CHARLIE) zurückgegriffen.

Durch die Erstellung des Zivilschutzplans und die Verbreitung der Richtlinien für die verschiedenen Arten von Notstand hat nun auch die Gemeinde St. Ulrich in diesen einigermaßen ruhigen Zeiten für mögliche Krisen vorgesorgt.