Eine Verbindung über Monte Pana nach Saltria

Eine Verbindung über Monte Pana nach Saltria

Die Zukunft der Skigebiete Gröden und Seiser Alm: könnte eine Verbindung über Monte Pana nach Saltria eine Lösung sein? Hier ein Überblick über die erneute Debatte.

  1. Seit Ende der 1970er Jahre wird über die Verbindung der Skigebiete Gröden – Seiseralm über Monte Pana nach Saltria gesprochen. Die Argumente, die für oder gegen eine solche Verbindung sprechen, sind immer noch dieselben wie vor über 40 Jahren. Abwechselnd werden das Thema „Verbindung Saltria–Monte Pana“ und das Anliegen „Umwelt- und Naturschutz, bis hin zum Antrag zur Aufnahme des Langkofel-Gebietes in das Welt-Naturerbe der Menschheit (UNESCO)“, aufgegriffen. Nun steht das Thema erneut zur Debatte, nachdem private Unternehmen eine Machbarkeitsstudie vorgelegt und die Einleitung des Verfahrens zur Eintragung der Trasse im Fachplan für Aufstiegsanlagen und Skipisten beantragt hatten. Der Antrag auf ergänzende Eingriffe in Skizonen gemäß Art. 9/bis D.LH. 3/2012 zur Verbindung der beiden Skigebiete, eingebracht von der Coldereiser GmbH, wurde bereits vor mehreren Jahren sowohl in Kastelruth als auch in St. Christina im Gemeinderat besprochen und genehmigt. Die Landesregierung hatte damals mit Beschluss Nr. 158 vom 27. Februar 2018 den ergänzenden Eingriff der Gemeinde Kastelruth zur Planung einer Liftverbindung Saltria–Monte Pana für unzulässig erklärt, da die im Masterplan „Vision Gherdëina“ vorgesehenen Empfehlungen der Gesamtstrategie nicht berücksichtigt wurden. Obwohl der Masterplan einen strategischen Charakter hat und nicht bindend ist, wurde er vom Fachplan für Aufstiegsanlagen und Skipisten übernommen und ist daher als verbindlich zu betrachten.

    Die Gesamtstrategie des Masterplans sieht folgendes vor:

    • Eine übergemeindliche Arbeitsgruppe wird eingerichtet, um die Vernetzung der Skigebiete in Gröden mit der Seiser Alm zu prüfen. Sie bezieht alle wichtigen Interessengruppen ein und bewertet verschiedene Alternativen umfassend.
    • Die Entscheidung zur Vernetzung der Skigebiete wird unter Einbeziehung der Bevölkerung des Tals getroffen, wobei die Art und Weise der Einbeziehung weder im Masterplan noch gesetzlich geregelt ist. Die Entscheidungsbefugnis liegt jedoch bei den Gemeinden, die territorial von den Veränderungen betroffen sind.
    • Zentrale Bewertungskriterien sind die Einbeziehung der Grödnerbahn in ein mögliches Konzept und die Vereinbarkeit des Projekts mit den Anforderungen an einen nachhaltigen Tourismus im UNESCO Weltnaturerbe Dolomiten. Die betroffenen Gemeinden Kastelruth und St. Christina haben die Vorgaben des Masterplans zur Kenntnis genommen und die jeweiligen Gemeindeausschüsse haben im Dezember 2023 beschlossen, eine übergemeindliche Arbeitsgruppe mit beratender Funktion einzurichten.

    Die Arbeitsgruppe ist wie folgt zusammengesetzt:

    • 2 Vertreter der Gemeinde St. Christina
    • 2 Vertreter der Gemeinde Kastelruth
    • 1 Vertreter der Gemeinde St. Ulrich
    • 1 Vertreter der Gemeinde Wolkenstein
    • 1 Vertreter der Gemeinde Lajen
    • 1 Vertreter des Alpenvereines Sektion Gröden/Lia da Mont
    • 1 Vertreter des Alpenvereines Sektion Schlern
    • 1 Vertreter der Weideinteressentschaft Seiser Alm
    • 1 Vertreter der Weideinteressentschaft St. Christina
    • 1 Vertreter des Tourismusvereines von St. Christina
    • 1 Vertreter der Tourismusvereine der Gemeinde Kastelruth (Kastelruth, Seis, Seiser Alm)
    • 1 Vertreter des Verbandes der Liftbe- treiber Gröden-Seiser Alm
    • 1 Vertreter von Dolomites Val Gardena
    • 1 Vertreter von „Nosc Cunfin“
    • 1 Vertreter der Eigenverwaltung der bürgerlichen Nutzungsgüter der Gemeinde Kastelruth
    • max. 3 Vertreter der Proponenten (Coldereiser GmbH gemeinsam mit Mont Alp GmbH, in der Zwischenzeit eingegliedert in die Gröden Seiseralm Express GmbH), die das Projekt bei der ersten Sitzung vorgestellt haben und bei Bedarf und Notwendigkeit für die folgenden Sitzungen eingeladen wer- den können.

    Die Arbeitsgruppe soll in mehreren Sitzungen die Prüfung und Bewertung des Vorhabens vornehmen: Grundlage sind u.a. die vorliegenden Projekte mit allen Varianten und die Daten und Fakten über die Verkehrsflüsse (Skifahrer und Fußgänger) im Einzugsgebiet, als Istzustand und als Zukunftsszenario.

    Für die Bewertung und Prüfung werden grundsätzlich folgende Kriterien angewandt:

    1. die qualitative Verbesserung des bestehenden Angebotes im Kontext einer Gesamtstrategie
    2. die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Anforderungen an einen nachhaltigen Tourismus im UNESCO Weltnaturerbe Dolomiten
    3. die Auswirkungen auf den Tourismus (Winter und Sommer)
    4. die Auswirkungen auf die Wirtschaft (auf lokaler und auf Landesebene)
    5. die Auswirkungen auf die individuelle Mobilität im Einzugsgebiet (Gröden, Panidersattel, Schlern Hochplateau und Seiser Alm)
    6. die Auswirkungen auf die Landschaft, Flora und Fauna und den Bodenverbrauch
    7. die Auswirkungen auf das Quellwassereinzugsgebiet
    8. die Funktionalität, Attraktivität, die Verfügbarkeit und die Qualität des Transportes
    9. die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Investitionskosten und auf die laufenden Kosten
    10. die Nachhaltigkeit der Investition und deren nachhaltige Auswirkung auf das Einzugsgebiet

    In den Beschlüssen, die die Gemeinden St. Christina und Kastelruth im Dezember gefasst haben, wurde zudem festgehalten, dass die Arbeitsgruppe das Ziel verfolgt, innerhalb von 2 Monaten ein zweisprachiges Abschlussdokument, mit allen relevanten Informationen inklusive der wesentlichen Planunterlagen zu verfassen. Dieses soll dann auf den Webseiten der Gemeinden St. Christina und Kastelruth für eine Dauer von mindestens 30 aufeinanderfolgenden Tagen veröffentlicht werden und den anderen vom Masterplan

    „Vision Gherdëina“ betroffenen Gemeinden (St. Ulrich, Lajen und Wolkenstein) für deren weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung und der damit verbundenen Möglichkeit zur Einsicht von Seiten der Bürger, sollen das Projekt der genannten Verbindung sowie die Ergebnisse der Arbeitsgruppe an drei verschiedenen Tagen mittels Informationsveranstaltungen in den Gemeinden Kastelruth, St. Christina und St. Ulrich vorgestellt werden.

    Nach Ablauf der Frist wird die Arbeitsgruppe einen zusätzlichen zumindest zweisprachigen Bericht verfassen, in welchem sämtliche Stellungnahmen, Bemerkungen und Vorschläge zusammengefasst und bewertet werden, die im Laufe der Informationsveranstaltungen vorgetragen oder bei den Gemeinden eingegangen sind. Dieser Bericht wird den zwei entscheidungsbefugten Gemeinden St. Christina und Kastelruth für die Entscheidungsfindung zur Genehmigung der Machbarkeitsstudie im Sinne des Art. 9/bis des D.LH. 3/2012 vorgelegt, wobei die Bewertungen und eventuellen Empfehlungen der Arbeitsgruppe nicht bindend sind.

    Der Gemeinderat von St. Ulrich hat sich seit 1978 immer wieder mit Gemeindebeschlüssen gegen eine Verbindung zwischen Monte Pana und Saltria ausgesprochen (06.07.1978, 06.12.1983, 2002).

    Zuletzt hat sich der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 2 des 27.02.2019 erneut gegen jede neue Art von Verbindung zwischen Monte Pana und Saltria und für die Erhaltung dieser sensiblen Zone, die sich vom Iendertal bis zur Langkofelgruppe ausdehnt, ausgesprochen.

    Der Gemeindeausschuss von St. Ulrich bleibt bestrebt, die unberührte Schönheit dieser Zone zu bewahren, und bevorzugt weiterhin den Erhalt der sensiblen Naturzone zwischen Monte Pana und Saltria. Zudem ist der Ausschuss überzeugt, dass ein übergemeindliches Referendum ein- berufen werden muss, um über ein solch wichtiges Thema zu befinden.