Kontrollen der konventionierten Wohnungen

Kontrollen der konventionierten Wohnungen

Die Agentur für Wohnbauaufsicht hat in den letzten Monaten im Sinne der Vereinbarung mit der Gemeinde die Einhaltung der Vorschriften betreffend die Bindung des konventionierten Wohnbaus die Benutzung von konventionierten Wohnungen überprüft.

  1. Um die Aufsicht in diesen Bereich effizient, flächendeckend im ganzen Land und transparent wahrnehmen zu können, führt die Agentur, je nach Anzahl der konventionierten Wohnungen, 2 % gezielte Kontrollen durch, mit einem Minimum von drei Kontrollen je Gemeinde. Diese werden anhand einer Stichprobenziehung, aus der vom Grundbuch übermittelten Tabelle gezogen. Für die „touristisch stark entwickelten Gemeinden“, zu denen die Gemeinde St. Ulrich gehört, erfolgt eine zusätzliche Kontrolle im Ausmaß von 6 % der konventionierten Wohnungen, die in der im Bürgernetz veröffentlichten Liste als nicht besetzt angeführt sind. Weiters wurden zusätzliche Prüfungen von 16 Einzelfällen von der Agentur durchgeführt.

    Es wurden somit insgesamt 37 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden 16 Übertretungen festgestellt. Bei zwei Wohnungen wurde der Landesmietzins nicht eingehalten, bei 14 wurde eine widerrechtliche Besetzung festgestellt, die entsprechend sanktioniert wurde. In einigen Fällen sind Strafen in Höhe von mehreren Tausend Euro verhängt worden.

    Da zurzeit in St. Ulrich ein akuter Wohnungsmangel herrscht, ist es ein großes Anliegen der Gemeinde, dass möglichst wenige Wohnungen auf dem Gemeinde- gebiet leer stehen und dass besonders die konventionierten Wohnungen regelkonform besetzt werden. Entsprechende Kontrollen werden auch in Zukunft von der Agentur für Wohnbauförderung durch- geführt.