Baulos für den geförderten Wohnbau zugewiesen

Baulos für den geförderten Wohnbau zugewiesen

Baulos für den geförderten Wohnbau zugewiesen

In der letzten Legislaturperiode konnten in St. Ulrich drei Baulose des geförderten Wohnbaus an insgesamt 13 Antragsteller zugewiesen werden. Nun wurde Ende Februar noch das vorerst letzte zur Verfügung stehende Baulos an drei weitere Antragsteller zugewiesen. Dabei handelt es sich um ein 1100 m² großes Grundstück in der Scurcià-Straße, in der sogenannten Erweiterungszone „Lusenberg 2", das eine maximale Kubatur von 979 m³ für den geförderten und 671 m³ für den privaten Wohnbau aufweist. Sowohl das Wohnhaus des geförderten Wohnbaus als auch jenes des privaten Wohnbaus befinden sich gerade in Planungsphase.

Der Bauleitplan von St. Ulrich sieht zurzeit keine Erweiterungszonen mehr vor. Aus diesem Grund ist die Gemeinde dabei, die Unterlagen für die Ausweisung einer Zone in der Sobosch-Straße vorzubereiten. Vorgespräche mit dem Amt für Gemeindeplanung, um die Möglichkeit der Ausweisung zu besprechen, sind gut verlaufen. Zudem wurde vor Kurzem beschlossen, eine Vereinbarung mit der Nachbargemeinde Kastelruth abzuschließen, die vorsieht, dass auch Antragsteller der Gemeinde St. Ulrich in Überwasser, Runggaditsch und Pufels für dengeförderten Wohnbau ansuchen können.